Die Wohnbaugesellschaft WBL steht ideenlos vor der künftigen Entwicklung im Wohnungsmarkt

Veröffentlicht am 27.08.2017 in Regionalpolitik

Meine Gründe für die Kritik an der Wohnungsbaugesellschaft WBL sind auf Grund der Berichtserstattung in der Augsburger Allgemeinen am 11. August 2017 bestätigt. Die Presseinformation im Rahmen der Vorlage des Geschäftsberichts von 2016 dokumentiert die Ideenlosigkeit und eine fehlende unternehmerische Weiterentwicklung des Kommunalunternehmens. Gefordert ist eine aktive Politik, die auf die aktuellen Entwicklungen des Marktes Rücksicht nimmt.

Gerade minimale 0,001 % der verwalteten Wohnungen standen in den letzten Monaten leer – dieser Zustand währt bereits seit einigen Jahren. Eine wirtschaftliche erfolgreiche Entwicklung basiert darauf, künftige Entwicklungen mit Investionen entgegen zu wirken. Die Wohnungsbaugesellschaft hat diese Chance verstreichen lassen. Im letzten Jahr wurden 80 wohnungen in Haunstetten und Königsbrunn abgerissen und parallel dazu wurden 40 neue Wohnungen gebaut. Falls die Geschwindigkeit in dieser Langsamkeit weiterhin behalten wird, dann sind alle Wohnungen der WBL in 120 (!) Jahren neu gebaut. Die WBL ist eine Gesellschaft des Landkreis Augsburgs, die Stadt Augsburg sowie zehn weiter Kommunen sind Miteigentümer. Die Frage nach Neubau im Landkreis Augsburg ist berechtig, dort gibt es mit Ausnahme von Langweid, Diedorf und Stadtbergen keine weiteren Flächen mehr. Die Frage nach einer vorbereitenden Geschäftspolitik mit dem Ankauf von Grundstücken erscheint mehr als berechtigt. Die Modernisierung ist berechtigt, allerdings sind 100 Wohnungen im Vergleich zum Gesamtbestand auch nicht das Gelbe vom Ei. Ich fordere die WBL in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Augsburg und den beteiligten Kommunen auf, sich Gedanken über die mittelfristige Geschäftspolitik zu machen. Grundstücksankäufe und Modernisierung gehen Hand in Hand, Wohnungen für schwächere Menschen und Familien, sowie Unterkünfte für Menschen, die nicht übermäßig viel verdienen, anzubieten muß in der Daseinsvorsorge der Kommunen und öffentlichen Hand enthalten sein.

 
 

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