Sonn- und Feiertagsschutz in Bayern

Veröffentlicht am 05.09.2008 in Wirtschaft

Immer wieder erreichen die Kandidaten im Landtagswahlkampf Anfragen seine inhaltliche Position zu bestimmten Punkte zu melden. Dieses ist eine gute Möglichkeit seine politische Meinung zu prüfen. So erreichte mich eine Anfrage vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Untenstehend sehen Sie meine Antwort.

Wie beurteilen Sie die Zunahme der Sonntagsarbeit in Bayern. Die Zunahme der Sonntagsarbeit reduziert für viele Menschen die Erholungsphase am Wochenende. Man merkt es doch am eigenen Körper, wenn man am Samstag mal gearbeitet hat, fühlt man sich am Samstagabend erst in der Entspannungsphase und am Sonntagabend denkt man: „Oh, das Wochenende ist bereits wieder vorbei“. Regelmäßige sportliche Veranstatungen und gemeinschaftliches Erleben wird mit Zunahme der Sonntagsarbeit zunehmend gestört und zerstört. Der Sonntag wird zum normalen Tag und bleibt nicht ein Tag der Ruhe und Erholung. Gerade in Bayern, in der die Bevölkerung doch ein wenig anders ist, sollte der Sonntag wieder zum „ruhigen“ Tag werden. Wollen Sie im Fall Ihrer Wahl auf eine a) Ausdehnung b) Reduzierung oder c) Beibehaltung der derzeitigen Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit hinwirken. Das Verhalten der Menschen wandelt sich, früher gab es den geöffneten Bäcker nur in größeren Bahnhöfen oder Konditoreien, heute ist in jedem Dorf ein Bäckereiladen am Sonntag geöffnet. Ich setze mich für eine Überprüfung der aktuellen Ausnahmeregelungen ein und auf eine einheitliche Anwendung in ganz Bayern. Ich habe nichts gegen einen Erlebnistag am Sonntag in der Stadt, aber muss es unbedingt bei jeder Gelegenheit sein, eine eindeutige Definition halte ich für wichtig und notwendig. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntagsschutzes werden Sie eintreten:
  • Kommerzielle Tätigkeiten, die auch an Werktagen (incl. Samstag) verrichtet werden können, dürfen nicht auf Sonntag gelegt werden (z.B. Autowaschen)
  • Falls es am Sonntag die Geschäfte geöffnet werden, dann nur für eine begrenzte Stundenzahl, auf keinen Fall die gleichen Öffnungszeiten wie unter der Woche.
  • So soll niemand zur Sonntagsarbeit gezwungen werden dürfen. Und ein Arbeitssonntag soll in der Woche davor oder danach mit einer ununterbrochenen Ruhezeit von zwei Tagen kompensiert werden müssen
 
 

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