Untersuchungsausschuss gegen Bundeskanzler Olaf Scholz

Veröffentlicht am 06.04.2023 in Allgemein

Meiner Meinung nach kann eine Partei in der Opposition nur mit einer konstruktiven, themenbezogenen Sachpolitik überzeugen. Auch ist es möglich, bei allen Sachverhalten dagegen zu sein und damit der Regierungsseite zu zeigen, die Opposition ist aufgrund ihrer Rolle dagegen überzeugt auf Dauer dann nicht. Eine dritte Möglichkeit ist es das Gremium mit einem Untersuchungsausschuss zu konfrontieren. Die aktuelle Berichtserstattung spricht von Warburg-Skandal und färbt es politisch ein. Das steht einer sachlichen Berichtserstattung entgegen.

 

Aktuell passiert die dritte Möglichkeit. Bereits seit 2016 wird in regelmäßigen Abständen versucht, den damaligen Bürgermeister von Hamburg und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem Vorwurf konfrontiert, die Rückzahlung einer Steuerforderung in Höhe von 47 Millionen Euro einer Hamburger Bank verhindert zu haben. Es gibt ein Sprichwort, das auch in diesem Fall richtig ist: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“. Gleichzeitig hat der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verhindert, dass rund 100 Banken ihre Milliarden an illegalen Einnahmen aus Cum-Ex-ähnlichen Geschäften an den Staat zurückzahlten.

Ich sehe das Vorgehen der CDU als verzweifelten Versuch an, die erfolgreiche Politik der Ampelregierung mit einem gezielten Angriff auf mächtigsten deutschen Amtsträger, dem Bundeskanzler zu torpedieren.

Was steckt hinter dem Verfahren Cum-Ex. Es handelt sich in diesem Fall um Aktiengeschäfte, die sich am Tag der Dividendenausschüttung sowie kurz davor (cum) und danach (ex) abspielen. Eine weitergehende Erläuterung bitte im Internet nachlesen.

Im vorliegenden Fall war die Hamburger Privatbank MM Warburg verwickelt. Die steuerliche Beurteilung des Verfahrens wurde als illegal bewertet. Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Bonn 2019 hat die Bank das Geld an den Staat zurückerstattet. Das Vorgehen wurde im Jahr 2016 aufgedeckt: die Bank sollte die Cum-Ex-Geschäfte aus dem Jahr 2019 in Hohe von 47 Millionen Euro zurückerstatten. Das Finanzamt verzichtete aus juristischen Gründen vorerst auf das Geld.

In diesem Jahr hat der Eigentümer der Privatbank drei Mal den damaligen Ersten Bürgermeister der Hansestadt, Olaf Scholz, getroffen. Es geht um politische Einflussnahme. Übrigens wurde in der ersten staatsanwaltlichen Ermittlung nie gegen Olaf Scholz ermittelt.

Zwischen den Jahren 2000 und 2022 sind dem Deutschen Staat Steuergelder in Höhe von 35,9 Milliarden Euro verloren gegangen. Die Finanzminister der Bundesregierungen waren informiert.

 
 

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