Vergesellschaftung in Berlin – mehr Gelassenheit, bitte

Veröffentlicht am 01.11.2026 in Allgemein

In Berlin wollen Linke, Grüne und SPD große private Wohnungskonzerne vergesellschaften – rund 160.000 Wohnungen, gegen Entschädigung. Der Bund will das mit einem „Investitionsschutzgesetz“ verhindern, das nur noch Entschädigungen zum vollen Verkehrswert zulässt. Ich bin in meiner eigenen Meinung noch nicht am Ende – aber die Empörung verstehe ich nicht. Das Grundgesetz sieht diesen Weg ausdrücklich vor, die Berlinerinnen und Berliner haben dafür gestimmt, und die eigentliche Frage lautet: Wer sorgt verlässlich für bezahlbaren Wohnraum? Statt mit dem Finger nach Berlin zu zeigen, sollte die Bundespolitik erst einmal die eigene Bilanz beim Wohnen in den Blick nehmen.

Kaum ein Thema hat in den letzten Wochen so viel Aufregung erzeugt wie die Pläne in Berlin. Nach der Wahl am 20. September – die Linke wurde dort stärkste Kraft – haben sich Linke, Grüne und SPD in ihren Sondierungen darauf verständigt, private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Jedes Unternehmen soll einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen behalten dürfen. Betroffen wären rund 160.000 Wohnungen von fünf Unternehmen, für die Entschädigung sind bis zu 16 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Reaktion aus dem Bund kam prompt – und mit großer Wucht.

Was die Bundesregierung plant

Schon im Juli hat die Bundesregierung beschlossen, eine solche Vergesellschaftung per Gesetz zu verhindern. Inzwischen hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Eckpunkte für ein „Investitionsschutzgesetz“ vorgelegt. Den Entwurf sollen sein Haus sowie die SPD-geführten Justiz- und Bauministerien gemeinsam erarbeiten. Drei Punkte stehen im Mittelpunkt:

  • Entschädigt werden darf nur noch zum vollen Verkehrswert, ermittelt durch ein Wertgutachten.
  • Die Entschädigung muss sofort in Geld fließen.
  • Ein Land muss nachweisen, dass eine Vergesellschaftung zwingend notwendig ist und alle anderen Mittel – etwa Wohnungsbau und Förderung – vollständig ausgeschöpft sind.

Die Argumente der Bundesregierung will ich fair darstellen: Sie sorgt sich um den Schutz des Eigentums und um den Investitionsstandort Deutschland. Wenn Eigentum nicht mehr als sicher gilt, so die Befürchtung, könnten in- und ausländische Investitionen einbrechen – auch über den Wohnungsmarkt hinaus. Diese Sorge nehme ich ernst, und viele Fachleute teilen sie.

Die Folge des Gesetzes wäre allerdings ebenso klar: Nach Schätzungen, über die die Bild-Zeitung berichtet, würde eine Vergesellschaftung zum Verkehrswert 50 bis 60 Milliarden Euro kosten – ein Vielfaches dessen, was Berlin einplant und was das Land überhaupt stemmen kann. Das Vorhaben würde damit faktisch unbezahlbar.

Was das Grundgesetz sagt

In der Debatte ist meist von „Enteignung“ die Rede. Verfassungsrechtlich ist das nicht ganz genau – und gerade dieser Unterschied ist spannend. Enteignungen nach Artikel 14 kennen wir alle: Wenn eine Straße gebaut wird und sich Staat und Grundstückseigentümer nicht einigen, kann gegen Entschädigung enteignet werden. Was beim Straßenbau selbstverständlich ist, wird beim Wohnen plötzlich zum Tabu.

Für die Berliner Pläne gibt es aber sogar eine eigene, ausdrückliche Grundlage – Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können Grund und Boden per Gesetz in Gemeineigentum überführt werden, wenn das Gesetz auch die Entschädigung regelt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben diesen Weg bewusst offengehalten. Und die Berlinerinnen und Berliner haben sich 2021 in einem Volksentscheid mit 59,1 Prozent der gültigen Stimmen dafür ausgesprochen. Die Mehrheit einer vom Senat eingesetzten Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung verfassungsrechtlich möglich ist – und dass die Entschädigung nicht zwingend den vollen Marktwert erreichen muss.

Wenn ein einfaches Bundesgesetz die Hürden nun so hoch legt, dass dieser Weg praktisch verschlossen ist, dann stellt sich schon die Frage, ob hier nicht ein Verfassungsartikel durch die Hintertür entwertet wird. Die Berliner Linke hat bereits angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ich finde: Genau dort gehört diese Grundsatzfrage am Ende auch hin – nicht in den Schlagabtausch der Schlagzeilen.

Die eigentliche Frage: Wer ist ein verantwortungsvoller Eigentümer?

Ich sage offen: Ob eine Vergesellschaftung tatsächlich zu mehr bezahlbarem Wohnraum führt, ist ungewiss. Durch einen Eigentümerwechsel entsteht noch keine einzige neue Wohnung – und 16 Milliarden Euro, die in Entschädigungen fließen, fehlen womöglich beim Neubau. Das ist ein ernstes Gegenargument.

Aber ein Blick auf die Praxis wirft Fragen auf. Große private Wohnungskonzerne stecken viel Geld in Modernisierungen – oft mit dem Ziel, anschließend die Mieten zu erhöhen. Öffentliche und genossenschaftliche Eigentümer investieren dagegen stärker in den Erhalt und halten die Mieten stabiler. Dass die künftige Berliner Koalition zusätzlich ein Neubauprogramm und einen Mietendeckel für die landeseigenen Wohnungen plant, zeigt: Es geht um mehr als nur um Eigentum – es geht darum, wem Wohnen in erster Linie dienen soll.

Mehr Selbstkritik, weniger Fingerzeig

Was mich an der Debatte am meisten beschäftigt, ist der Ton. Die Entrüstung ist groß – die Selbstkritik klein. Dabei haben die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte – ganz gleich welcher Farbe – es nicht geschafft, allen Menschen eine bezahlbare Wohnung zu sichern. Der soziale Wohnungsbau wurde über Jahre vernachlässigt, viele öffentliche Wohnungen wurden verkauft – übrigens auch in Berlin selbst. 2004 verkaufte der damalige Senat aus SPD und PDS – der heutigen Linken – die landeseigene GSW mit rund 65.000 Wohnungen an Finanzinvestoren. Genau die Parteien, die heute vergesellschaften wollen, haben damals privatisiert.

Das betrifft ausdrücklich auch meine eigene Partei: SPD-Ministerinnen und -Minister schreiben im Bund am Gesetz mit, während die Berliner SPD die Vergesellschaftung mitträgt. Diese Spannung sollten wir offen austragen – sachlich und mit Respekt vor den unterschiedlichen Positionen.

Ich wünsche mir deshalb weniger Aufregung und mehr Ehrgeiz an der richtigen Stelle: mehr bezahlbarer Neubau, ein starker gemeinnütziger Wohnungssektor, ein wirksamer Mieterschutz. Wer das liefert, muss sich vor einem Berliner Experiment nicht fürchten. Und wenn Berlin einen anderen Weg ausprobieren will, den das Grundgesetz ausdrücklich erlaubt, dann sollte man das mit Gelassenheit begleiten – und am Ende an den Ergebnissen messen.

Ich bin in meiner Meinungsbildung noch nicht am Ende. Aber ich bin überzeugt: Die Wohnungsfrage löst man nicht mit Empörung – sondern mit Ideen.


Hinweis: Bei der Recherche und beim Formulieren dieses Beitrags hat mich eine KI unterstützt. Quellen u. a.: Augsburger Allgemeine (Michael Pohl, 25./31.10.2026), ZDFheute, Berliner Zeitung, Legal Tribune Online, Berliner Mieterverein.

Roland Mair

 
 

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